Datenschutz & Vertraulichkeit

verfasst von Prof. Dr. Stefanie. Rödel am 19. 07. 2022

Professionelles Online-Coaching muss die heutigen Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllen. Die Vertraulichkeit und der Schutz von Daten (in Papierform und digital) wird gesetzlich geregelt durch die 2018 in Kraft getretene DSGVO, die EU-Datenschutzgrundverordnung, die ein einheitlich europaweit geltendes Datenschutzrecht etabliert. Jeder der in Deutschland oder der EU-Dienstleistungen anbietet und Daten verarbeitet, ist verpflichtet, die Vorgaben der DSGVO zu erfüllen – dies gilt also auch für Coaches und Berater, die Klienten innerhalb Deutschlands und der EU betreuen. Dies ist besonders für Online-Coaching relevant, weil Coaches auf die Infrastruktur des Internets zurückgreifen und dabei zum Teil höchst sensible, vertrauliche Daten übermitteln und empfangen. Sie haften dafür, dass personenbezogene Daten gemäß den Datenschutzrichtlinien verarbeitet, gespeichert und gegebenenfalls auch wieder gelöscht werden. Personenbezogene Daten zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen eindeutigen Rückschluss auf die Person ermöglichen. Sie dürfen nur in bestimmten Fällen verarbeitet werden, und dies muss „rechtmäßig“ geschehen. Was das im Einzelnen bedeutet, lässt sich in der DSGVO-Verordnung unter Artikel 5 nachlesen. Dies dient im Kern dem Schutz der Privatsphäre der Menschen.

Vertrauen resultiert im Coaching durch die Zusicherung von Vertraulichkeit. Mit der Zusicherung von Vertraulichkeit sind fachliche und ethische Fragestellungen angesprochen, die dementsprechend auch in den Ethikrichtlinien von Coachingverbänden verankert sind. Für Coaches besteht war keine berufliche Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB), aber selbstverständlich dürfen Dritten nicht unbefugt Geheimnisse von Menschen weitergegeben werden, die der/dem Coach in besonderem Maße vertrauen. 

 

Literatur:

Geißler, H. & Rödel, S. (2023). Praxishandbuch professionelles Online-Coaching. Weinheim, Basel: Beltz