Aufklärung(sdialog)

verfasst von Prof. Dr. H. Geißler  und Prof. Dr. Stefanie Rödel am 22. 07. 2022

Eines der grundlegenden Merkmale von Coaching ist der Aufklärungsdialog, d.h. die kooperative Bewusstseinsklärung bzw. Selbstaufklärung des/der Coachee im Dialog mit dem Coach. - In diesem Zusammenhang bieten sich eine Reihe verschiedener digitaler Problemlösungsmedien an.

Eine solche Aufklärung ist ein konstitutives Merkmal von Coaching. Denn Coachees wenden sich ja nur dann an einen Coach, wenn sie eiProblem haben, das sie aus eigener Kraft nicht lösen können. Zumindest zu Beginn des Coachings muss deshalb davon ausgegangen werden, dass es ihnen noch nicht möglich ist, souverän über ihr Problem zu sprechen, und zwar deshalb, weil sie  ja noch mitten in diesem Problem stecken (Backhausen & Thommen, 2003, S. 92 – 96; Eidenschink, 2006).

Die Folge ist ein „Bewusstseinsbrei“, der darin besteht, dass die Klientin bzw. der Klient nicht genau erkennen kann, was sein/ihr Problem genau ist.

Das konzeptionelle Gegenstück zum „Bewusstseinsbrei“ der Klientin bzw. des Klienten ist das Problembewusstsein der bzw. des hinreichend aufgeklärten Klientin bzw. Klienten. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass sie bzw. er in der Lage ist, ihr bzw. sein Wissen über ihre bzw. seine Coachingproblematik, d. h. über die drei Problembereiche, die für jede Problematik konstitutiv sind, also über die gewünschte Soll-Situation, über die vorliegenden und zu erwartenden Ist-Situation und über die zielführenden Handlungen hinreichend differenziert wahrzunehmen und zu kommunizieren.

Bei dieser Fähigkeit handelt es sich  um eine metakognitive Fähigkeit. Denn es geht hier um die Wahrnehmung und kommunikative Vermittlung von Inhalten bzw. Referenzbereichen, die sich auf eigene mentale, d. h. kognitive und auch emotionale Bedingungen und Prozesse beziehen.

Im Einzelnen heißt das Folgendes:

  • Die Klientin bzw. der Klient muss alle Einzelheiten, die für ihre bzw. seine Problematik, d. h. für ihre bzw. seine Vorstellungen der von ihr bzw. ihm gewünschten Soll-Situation, der von ihr bzw. ihm wahrgenommen Ist-Situation und der von ihr bzw. ihm ins Auge gefassten zielführenden Handlungen, wichtig sind, klar wahrnehmen. Bei diesen Einzelheiten handelt es sich um Einzelheiten seines Problembewusstseins. Sie haben deshalb den Status von Bewusstseinselementen.
  • Der Grad der Klarheit, mit denen die Klientin bzw. der Klient die für ihre bzw. seine Coachingproblematik wichtigen Bewusstseinselemente wahrnimmt, werden dadurch bestimmt, wie klar sie bzw. er zum einen das wahrnimmt, was sie unterscheidet, und zum anderen das, was sie verbindet.
  • Das, was die thematisch relevanten Bewusstseinselemente miteinander verbindet, kann zur Grundlage werden, um sie zu Gruppen zu bündeln. Was für die einzelnen Bewusstseinselemente gilt, muss auch für diese Gruppen gelten, nämlich dass hinreichen klar ist, was sie voneinander unterscheidet und was sie miteinander verbindet.

Damit wird deutlich, wie wichtig es für den Problemlösungsprozess der Klientin bzw. des Klienten ist, dass sie bzw. er alle ihre bzw. seine Bewusstseinselemente, die ihr bzw. sein aktuelles Problemlösungsbewusstsein bestimmen, hinreichend klar erkennt und sich nicht mit einem „Bewusstseinsbrei“ zufrieden gibt, der aus Bewusstseinsinhalten besteht, die nur recht verschwommen bzw. schemenhaft wahrgenommen werden und damit ein zweifelhaftes Fundament sind für alle auf ihnen aufbauenden Denk- und Problemlösungsprozesse sowie für die aus letzteren sich ergebenden Analyseergebnisse und Handlungskonsequenzen.

 

Diese Zusammenhänge versucht die folgende Abbildung zu verdeutlichen.

Denn die Probleme, welche die Klientin bzw. der Klient hat, entstehen an der Naht- bzw. Übergangsstelle von der vorliegenden Wirklichkeit zur Repräsentation dieser Wirklichkeit im Bewusstsein der Klientin bzw. des Klienten. Dieser Übergang ist gekennzeichnet durch eine notwendige Selektion. Denn die Klientin bzw. der Klient kann nicht alle Daten ihrer bzw. seiner Wirklichkeit aufnehmen. Das würde sie bzw. ihn völlig überfordern. Sie bzw. er muss sich deshalb auf diejenigen beschränken, die für sie bzw. ihn wichtig sind. Die so ausgewählten Daten sind die Referenzpunkte für die Generierung entsprechender Bewusstseinselemente, die anschließend mental bearbeitet werden, um geeignete Handlungspläne und -entschlüsse hervorzubringen, die dann anschließend in die Tat umzusetzen sind. Der Kreis schließt sich, indem die so generierten Handlungen auf die vorliegende Wirklichkeit einwirken und sie verändern – und zwar im Guten oder Schlechten. Denn die Handlungen der Klientin bzw. des Klienten können zur Lösung oder zur Verstetigung, d. h. Verfestigung, Verschärfung, Verschleierung oder Verschiebung ihrer bzw. seiner Problematik beitragen.  

 

Abb.: Der sich selbst reproduzierende Kreislauf weithin ungeprüfter Überzeugungen bzw. Selbstverständlichkeiten als Quelle für die Unlösbarkeit von Problemen (Geißler & Rödel 2023, S. 39)

 

Im Mittelpunkt derartig falscher Lösungsstrategien stehen mentale Prozesse, die in der obigen Abbildung grau eingefärbt sind und als „Bewusstseinsbrei“ ausgewiesen sind. Es handelt sich um den selbst reproduzierenden Kreislauf weithin ungeprüfter Überzeugungen und Selbstverständlichkeiten als Quelle für die Unlösbarkeit von Problemen.

Um diesen „Bewusstseinsbrei“ aufzulösen, bieten sich zwei konzeptionelle Vorstellungen bzw. Theorieansätze an (Arnold & Siebert, 1995):

  • Die erste Vorstellung besteht darin, sich die bewusstseinsmäßige Erfassung von Realitätsdaten als eine Abbildung zu denken, die der Erstellung eines Fotos entspricht. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass es bei korrekter Durchführung dieses Prozesses problemlos möglich ist, die zu erfassenden Realitätsdaten im Bewusstsein ähnlich wie bei einem Foto „objektiv“ abzubilden. Unter einer korrekten Durchführung des Prozesses wird dabei verstanden, diesen Prozess ausschließlich an den vorliegenden Realitätsdaten auszurichten und sicherzustellen, dass er nicht durch bereits vorliegende, d. h. erfahrungsbedingte Bewusstseinselemente beeinflusst und verfälscht wird. Diese Vorstellung wird in der Philosophie als Position des „erkenntnistheoretischen Realismus“ bezeichnet.
  • Die zweite Vorstellung hingegen hält dem entgegen, dass die Erfassung von Realitätsdaten unausweichlich zunächst einmal auf unsere physischen Sinne bzw. Sinnesaktivitäten des Sehens, Hörens, Tastens, Schmeckens und Riechens und anschließend auf die psycho-physischen Verarbeitungsprozesse in unserem Gehirn angewiesen sind. Dieser Transformationsprozess von Realitätsdaten in Bewusstseinselemente wird auf unentwirrbare Weise durch zweierlei bestimmt: durch die vorliegenden Realitätsdaten und durch Vorerfahrungen vorliegender Bewusstseinselemente. In diesem Sinne sind Bewusstseinselemente immer erfahrungsbedingte Konstruktionen, sodass die Philosophie diese Position als „erkenntnistheoretischen Konstruktivismus“ bezeichnet (Backhausen & Thommen, 2003).

 

Mit Blick auf diese beiden erkenntnistheoretischen Positionen spricht vieles dafür, im Coaching die Position des erkenntnistheoretischen Konstruktivismus einzunehmen. Aus diesem Grunde muss der Coach die Erkenntnis der vorliegenden Klientenproblematik – und in diesem Zusammenhang auch die Problematik des oben umrissenen „Bewusstseinsbreis“ – ganz in die Hand der Klientin bzw. des Klienten geben und ihr bzw. ihm helfen, sie Schritt für Schritt selbst zu rekonstruieren.

  

Literatur

Arnold, R. & Siebert, H. (1995). Konstruktivistische Erwachsenenbildung. Baltmannsweiler; Schneider Verl. Hohengehren
Backhausen, W. & Thommen J.-P. (2003). Coaching. Wiesbaden: Gabler.
Eidenschink, K. (2006). Der einäugige Riese: „Lösungsorientiertes Coaching”. Vom Unsinn einer problematischen Fokussierung. In: Organisationsberatung Supervision Coaching, 13 (2), S. 153 – 164. 
Geißler, H. (2018). Organisationspsychologie III - Grundlagen Coaching. Was ist Coaching? Hamburg: Hamburger Fern-Hochschule
Geißler, H. & Rödel S. (2023). Praxishandbuch professionelles Online-Coaching. Weinheim, Basel: Beltz